An- und Verkaufsbedingungen

Möchten Sie uns Ihre Ware zum Verkauf anvertrauen, dann bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um einen Termin für die persönliche Übergabe zu vereinbaren.


Bitte bringen Sie zur Warenübergabe den von Ihnen unterschriebenen Vordruck mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit. Sie können sich den Vordruck  als PDF-Datei downloaden und ausdrucken oder auch in unserem Geschäft direkt ausfüllen und unterschreiben.


Schöne, gut erhaltene Kleidungsstücke sind beliebt und werden erfahrungsgemäß bei uns meistens schnell entdeckt und gern gekauft.

Wenn sich jedoch kein Käufer findet und Sie Ihre Ware nicht wieder abholen wollen, helfen Sie anderen Menschen, mit denen es das Schicksal weniger gut gemeint hat:


Wir spenden bereits seit vielen Jahren alle nicht verkauften und nicht wieder abgeholten Waren an soziale Einrichtungen in der Region und sind glücklich darüber, auf diese Art und Weise dank Ihrer Unterstützung aktive Hilfe leisten zu können!


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Ware muss in einem sauberen, ordentlichen und gebügelten Zustand sein.
  2. Die Damenbekleidung bleibt 2 Monate lang zum Verkauf im Laden. Nach Ablauf dieser Frist muss die nicht verkaufte Ware wieder abgeholt werden, ansonsten wird diese ohne Benachrichtigung ausnahmslos gespendet.
  3. Die Kinderbekleidung bzw. Spielwaren, welche in der Sommersaison abgegeben werden, bleiben bis zum 01. Juli zum Verkauf im Laden, die Ware der Wintersaison bleibt bis zum 01. Januar zum Verkauf im Laden. Nach jeweiligen Stichtag wird die Ware ohne jede Ausnahme oder Benachrichtigung gespendet.
  4. Es wird seitens Babalu keine Haftung bei Schäden aller Art (z.B. Diebstahl, Wasser, Feuer, Einbruch etc.) übernommen.
  5. Die Preise werden von der Geschäftsleitung festgelegt.
  6. Die Geschäftsleitung behält sich vor, 50 % Provision vom Kaufpreis nach Verkauf der Ware einzubehalten.
  7. Der Anspruch auf einen nicht abgeholten Verkaufserlös erlischt 9 Monate nach Annahme der Ware.
  8. Im Fall von Markenware übernimmt Babalu ausschließlich Originale, keine Plagiate. Der Eigentümer versichert, dass es sich bei der von ihm abgegebenen Ware um echte Markenware handelt und keine Verletzung des Marken-/oder Plagiatsrechts vorliegt.
  9. Der Kunde haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche.
  10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Starnberg.
 
     
     
     

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.        Die Ware muss in einem sauberen, ordentlichen und gebügelten Zustand sein.

 

2.        Die Damenbekleidung bleibt 2 Monate lang zum Verkauf im Laden. Nach Ablauf dieser Frist muss die nicht verkaufte Ware wieder abgeholt werden, ansonsten wird diese ohne Benachrichtigung ausnahmslos gespendet.

 

3.        Die Kinderbekleidung bzw. Spielwaren, welche in der Sommersaison abgegeben werden, bleiben bis zum 15. Juli zum Verkauf im Laden, die Ware der Wintersaison bleibt bis zum 15. Januar zum Verkauf im Laden. Nach jeweiligen Stichtag wird die Ware ohne jede Ausnahme oder Benachrichtigung gespendet.

 

4.        Es wird seitens Babalu keine Haftung bei Schäden aller Art (z.B. Diebstahl, Wasser, Feuer, Einbruch etc.) übernommen.

 

5.        Die Preise werden von der Geschäftsleitung festgelegt.

 

6.        Die Geschäftsleitung behält sich vor,  50 % Provision vom Kaufpreis nach Verkauf der Ware einzubehalten.

 

7.        Der Anspruch auf einen nicht abgeholten Verkaufserlös erlischt 9 Monate nach Annahme der Ware.

 

8.        Im Fall von Markenware übernimmt Babalu ausschließlich Originale, keine Plagiate. Der Eigentümer versichert, dass es sich bei der von ihm abgegebenen Ware um echte Markenware handelt und keine Verletzung des Marken-/oder Plagiatsrechts vorliegt.
Der Kunde haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche.

 

9.        Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Starnberg.

Download
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Babalu-AGB.pdf
Adobe Acrobat Dokument 225.3 KB