Häufig gestellte Fragen

  1. Ist die Anzahl der Kleidungsstücke begrenzt, die ich zum Verkauf anbieten kann?

    Im allgemeinen werden maximal 30 Kleidungsstücke angenommen. Die gesamte Ware wird bei der Übergabe von der Geschäftsleitung angeschaut. Sollten sich hierbei einzelne Artikel befinden, die leider nicht mehr zum Verkauf geeignet sind, erhalten Sie diese direkt zurück.
  2. Muss ich mir vor der Abgabe die einzelnen Preise überlegen und meine Ware auszeichnen?

    Nein, gem. unseren Geschäftsbedingungen werden die Preise auf Basis von jahrelangen Erfahrungswerten von der Geschäftsleitung festgelegt, EDV-technisch erfasst und dem jeweiligen Lieferanten zugeordnet. Die Warenauszeichnung erfolgt in einheitlicher, anonymisierter Form. 

  3. Welche Kleidung darf ich anbieten?

    Wir nehmen gut erhaltene, aktuelle Baby- und Kinderbekleidung sowie Damenbekleidung in allen Größen an. Die Ware muss in einwandfreiem, sauberen Zustand sein. Herrenbekleidung wird bei uns nicht angenommen.

  4. Was passiert mit meiner Ware, wenn sie nicht verkauft wird?

    Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder holen Sie die nicht verkaufte Ware wieder ab (gemäß unseren AGB) oder Sie überlassen uns die nicht verkauften Artikel - in diesem Fall spenden wir die Ware an soziale Einrichtungen in der Region.